Welchem Gesetz unterliegen ätherische Öle eigentlich?
- Tamara Fischer

- 26. Juni
- 1 Min. Lesezeit
In Deutschland und Österreich gelten naturreine ätherische Öle rechtlich als Kosmetika. In der Schweiz sieht das anders aus: Hier fallen sie unter das Chemikalienrecht und müssen entsprechend mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.
Das hat direkte Auswirkungen auf die Kennzeichnungspflicht. Während in Deutschland und Österreich das Kosmetikrecht greift, sind ätherische Öle in der Schweiz gesetzlich als Chemikalien eingestuft – ganz unabhängig von ihrer Qualität. Deshalb dürfen sie hierzulande weder als Heilmittel noch als Nahrungsergänzungsmittel verkauft oder beworben werden.
Manche ausländische Anbieter umgehen die Schweizer Regelung, indem sie ihre Produkte nicht über den Einzelhandel vertreiben. Das liegt aber nicht an einer besonderen Reinheit oder Qualität der Öle, sondern schlicht am gewählten Vertriebsweg.
Wenn du in der Schweiz ein ätherisches Öl ohne Warnhinweise oder Symbole siehst, ist es sehr wahrscheinlich nicht korrekt deklariert. Wir achten bewusst darauf, unsere Produkte gesetzeskonform zu kennzeichnen – mit allen erforderlichen Warnhinweisen und Symbolen, so wie es die jeweiligen nationalen Vorschriften verlangen.



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